Bereits seit März 2004 war die WPK Austria GmbH als Benannte Stelle gemäß der EU-Richtlinie 2000/9/EG für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren (Zertifizierung) von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen von Seilbahnen benannt.
Nach dem Ende einer 2-jährigen Übergangsfrist werden ab dem 21. April 2018 die Zertifizierungen von Seilbahnkomponenten nach der Verordnung (EU) 2016/424 durchgeführt, welche die Richtlinie 2009/9/EG damit abgelöst hat.
Auch für die EU-Seilbahnverordnung besitzt die WPK Austria GmbH die Anerkennung als Benannte Stelle (Kennnummer 1424) und führt Konformitätsbewertung nach „Modul B“ (EU-Baumusterprüfung), „Modul F“ (Fertigungsprüfung) und nach „Modul G“ (Einzelprüfung) für alle relevanten Teilsysteme und Sicherheitsbauteile durch:
In Kooperation mit der akkreditierten Zertifizierungsstelle SystemCERT können wir auch Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Modul „H1“ (Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung) der Verordnung (EU) 2016/424 durchführen.
Ihr WPK-Ansprechpartner: